Stopp «Cyber Crime»! Unser Statement zu anonymen Hacker- und Diffamierungs-Attacken gegen unsere Hosting Kunden und uns als Hosting Anbieter.
Seit geraumer Zeit sind wir als Hosting Anbieter einer üblen Verleumdungs- und Rufmord Kampagne aus dem linksradikalen Lager ausgesetzt. Unser ehemaliger Hosting Supporter, seine Partnerin als unbeteiligte Involvierte (eine «Hanna. E.» hat nie bei uns gearbeitet), wie auch die in Mitleidenschaft gezogene Kundschaft haben Strafanzeige wegen Rufmord, «Cyber Mobbing» und «bösartiger Verleumdung» bei der Kantonspolizei Aargau eingereicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wir prüfen regelmässig bei uns gehostete Kunden Webseiten auf illegale Inhalte und mögliche Verstösse gegen die allgemein gültigen Gesetzesvorgaben, Strafnormen sowie unsere AGB und reagieren bei Unstimmigkeiten. Jedoch lassen wir uns nicht vorschreiben, wen wir als Hostingkunden betreuen. Es kann nicht sein, dass wir als Hostingbetreiber sowie unbeteiligte Drittpersonen, die weder in unserem Betrieb arbeiten noch irgend etwas mit unseren Kunden Hostings zu tun haben von feigen anonymen Linksfaschisten aus den Reihen der Antifa und der Juso öffentlich und haltlos mit Falschbehauptungen und Lügen an den Pranger gestellt, erpresst und bedroht werden! Dies ist äusserst verabscheuungswürdig und inakzeptabel.
Fest steht, unsere Techniker verfügen mit professionellen Security Analyse Apps über ausgiebige Möglichkeiten, Online Adressdaten dieser Hacker zu sammeln, auszuwerten und die anonymen Täter dahinter zu lokalisieren. Erste Erfolge zur Identifikation der Täterschaft aus der linksradikalen Szene konnten bereits nach Einreichung unserer Strafanzeige und nach Auswertungen durch die «Cyber Crime» Abteilung der Kriminalpolizei erreicht werden.
Üble Nachrede, Rufmord, «Doxing» und das Verbreiten von Hass, Hetze verurteilen wir auf’s Schärfste und wir werden alles unternehmen, um diese feigen Verleumder zur Rechenschaft zu ziehen. Wir tolerieren keine Attacken oder Diffamierungen, weder gegen uns, unsere Kunden noch gegen unsere Mitarbeiter und werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden alles daran setzen, gegen die Täterschaft vorzugehen.
Straftatbestand Art. 180 StGB: «Wer jemanden durch schwere Drohung oder übler Nachrede in Schrecken oder Angst versetzt, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.»
Dank Hinweisen aus der Nachbarschaft, konnten bereits polizeibekannte Täter der Staatsanwaltschaft Aargau überführt werden. Weitere sachdienliche Hinweise die zur Anhaltung der Täterschaft führen, belohnen wir mit CHF 2’500.– aus unserem Solifonds. Melden kann man sich unter: meldung@webgecko.ch
Das Webgecko Team Aarau